Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsinhalt und Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Erbringung der im Angebot angeführten Leistungen kommt mit Annahme des durch Monika Pachler-Blaimauer ("Veranstalterin") gelegten Angebotes durch den Kunden zu den darin angeführten Bedingungen und Bezahlung einer Anzahlung zustande, soferne die Auftragsannahme durch die Veranstalterin schriftlich bestätigt wurde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Konsumenten und gewerbliche Kunden und sind integrierender Bestandteil eines jeden Vertrages.
2. Preise
Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzlichen Steuern und Abgaben.
2.1 Unkostenpauschale für Wegzeit, Benzin etc.
Sollte die Party-Location weiter als 20 km vom "Casa Pachler" (Hannbaumstrasse 10, Wien 14) entfernt sein,
wird eine Unkostenpauschale für Wegzeit, Benzin etc. berechnet.
Bitte sprechen Sie dies bereits beim ersten Kontakt mit uns an. Danke!
Richtpreise der Unkostenspesen: pro Fahrtstunde pauschal 30 Euro (pro Person) zuzüglich km-Geld (Benzin, Kfz-Kosten etc.). Angaben inkl. Steuern:
Ab 20 km bis 29 km (hin und retour bis 59 km): 30 Euro
Ab 30 km bis 39 km (hin und retour bis 79 km): 40 Euro
Ab 40 km bis 49 km (hin und retour bis 99 km): 50 Euro
Ab 50 km (hin und retour ab 100 km): nach gesonderter Vereinbarung (mindestens 50 Euro)
2.2. Anzahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mind. 30% des Auftragswertes - vorzugsweise in bar - zu bezahlen. Sollte eine Bar-Zahlung nicht möglich sein, ist eine unverzügliche (binnen 7 Kalendertage) Überweisung an die Veranstalterin in die Wege zu leiten.
Erst nach Eingang der Anzahlung bzw. Gutschrift der Anzahlung auf dem Konto der Veranstalterin ist der Vertrag gültig.
2.2. Bezahlung des Restbetrages
Ist direkt im Anschluss an die Veranstaltung in bar zu bezahlen.
Sollte eine Barzahlung nicht möglich sein, ist der fällige Betrag unverzüglich (binnen 7 Kalendertage) auf das Konto der Veranstalterin einzuzahlen. Als Eingangsdatum gilt das Datum der Gutschrift auf dem Konto der Veranstalterin.
2.2.1 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug von bis zu 300 Euro werden Mahnspesen und Verzugszinsen in Höhe von 2 Euro pro überfälligem Kalendertag fällig. Bei Zahlungsverzug eines Betrages > 300,01 Euro werden Mahnspesen und Verzugszinsen in
Höhe von 1% des offenen Betrages pro überfälligem Kalendertag fällig.
Nach Ablauf von 2 Monaten Zahlungsverzug werden die Forderungen an ein Inkassobüro übergeben und daraus resultierende, anfallende Inkassospesen werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
2.3. Etwaige Kaution (eine nochmalige Erwähnung dieses Passus finden Sie unter Punkt 5 der AGB´s)
Bei Inanspruchnahme des "Deko-Grundpaketes" - bzw. auf Wunsch des Kunden Anmietung von Mietgegenständen/Spielutensilien/Dekoration - ist als Kaution ein Betrag zwischen 150 Euro und 1.000 Euro (abhängig vom Wert der zur Verfügung gestellten Waren) prompt in bar nach Fertigstellung/Anbringung der Dekoration bzw. zur Verfügungstellung der Mietgegenstände fällig.
Der Betrag wird bei kompletter und unbeschädigter Retournierung der Mietgegenstände zu 100% refundiert.
Bei Beschädigung, Wertminderung oder Verlust der zur Verfügung gestellten Gegenstände werden die aufzuwendenden Kosten für die Reinigung / Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.
2.4 Verspätete Rückgabe von zur Verfügung gestellten Gegenständen
Die zur Verfügung gestellten Gegenstände werden - soferne nicht anders schriftlich vereinbart - unmittelbar nach Ablauf der Veranstaltung retourniert bzw. von der Veranstalterin wieder mitgenommen.
Bei verspäteter Rückgabe behält sich die Veranstalterin vor, eine Gebühr in Höhe von 10% des Gesamtwertes des Gegenstandes/der Gegenstände pro Kalendertag (mindestens aber 30 Euro pro Kalendertag) in Rechnung zu stellen. (Eine nochmalige Erwähnung dieses Passus finden Sie unter Punkt 5 der AGB´s)
2.5. Bei zustäzlich bestelltem Catering
(aus dem "Zusatz-" oder "Einzelleistungs-Angebot" bzw. Angebot/Bestellung auf Anfrage)
ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens 7 Kalendertage vor der Veranstaltung zu 100% zu bezahlen.
3. Teilnehmeranzahl
Der Kunde verpflichtet sich bis spätestens 3 Kalendertage vor der Veranstaltung die Teilnehmeranzahl und die Vornamen der teilnehmenden Kinder (u.a. für die Erstellung der Tischkärtchen) bekanntzugeben. Soferne kein Pauschalpreis vereinbart wurde (z.B. Gesamtpreis für bis zu 10 teilnehmende Kinder), wird die dann angegebene Teilnehmeranzahl auch für die Rechnungserstellung herangezogen.
Sollten mehr Personen - als die angegebene Anzahl - am Fest teilnehmen ist die tatsächliche, höhere Anzahl für die Berechnung heranzuziehen.
4. Haftung
Die Veranstalterin (unterstützt durch Ihr Team) bietet - sofern nicht im Angebot ausdrücklich anders angeboten - Dekoration/Raumgestaltung, Unterhaltungsprogramm, Liefern von Speisen für Kinder und/oder Erwachsene an.
Die Veranstalterin (oder eine Person aus Ihrem Team) übernimmt jedoch keine Kinderbetreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt daher auf eigenes Risiko.
Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Dauer der Veranstaltung bei den jeweiligen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bzw. den von ihnen beauftragten Aufsichtspersonen.
Eltern haften für ihre Kinder und durch sie verursachte Schäden.
Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht soll daher mindestens:
- Bei Kindern unter 2 Jahren
jeweils zumindest ein Elternteil pro Kind an der Veranstaltung teilnehmen.
- Bei Kindern ab 2 Jahren, pro 3 Kinder
eine vom Kunden gestellte Aufsichtsperson anwesend sein.
- Ab einem Durchschnittsalter von 5 Jahren (bis ca. 10 Jahre)
soll eine vom Kunden gestellte Aufsichtsperson pro 5 teilnehmender Kinder anwesend sein.
Sollte ein Kind an gesundheitlicher Beeinträchtigung - welcher Art auch immer - leiden,
ist ein Elternteil verpflichtet, eine geeignete Aufsichtsperson für dieses Kind zusätzlich beizustellen.
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Personenschäden.
Leidet ein Teilnehmer an Allergien etc. ist dieser Umstand rechtzeitig vorher ausdrücklich und schriftlich der Veranstalterin mitzuteilen, da diesbezüglich nach Tunlichkeit Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können.
Eine aktive Mitwirkungspflicht eines Elternteils dieses Teilnehmers bei der Auswahl der Speisen und Schminkprodukte etc. muss für diesen Fall gegeben sein.
Zu Schminkprodukten: Trotz aller Hygiene und der hohen Qualität der verwendeten Materialien kann ein Kind allergisch reagieren. Es liegt im Ermessen der Eltern, ob sie ihr Kind schminken lassen oder nicht.
5. Beschädigung, Verlust oder verspätete Rückgabe von Mietgegenständen,
Kaution
Für überlassene bzw. zur Verfügung gestellte Gegenstände (Dekoration, Spiele, und dergl.) ist der Kunde verantwortlich.
Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Gegenstände pfleglich zu behandeln.
Bei Beschädigung, Wertminderung oder Verlust dieser Gegenstände werden die aufzuwendenden Kosten für die Reinigung, Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.
Die zur Verfügung gestellten Gegenstände werden - soferne nicht anders schriftlich vereinbart - unmittelbar nach Ablauf der Veranstaltung retourniert bzw. von der Veranstalterin wieder mitgenommen (so wie im Vorfeld vereinbart.)
Bei verspäteter Rückgabe behält sich die Veranstalterin vor, eine Gebühr in Höhe von 10% des Gesamtwertes des Gegenstandes/der Gegenstände pro Kalendertag in Rechnung zu stellen.
Sollte - auf Wunsch des Kunden bzw. beim "Deko-Grundpaketpreis" (wo die Materialien bis zu 24 Stunden verliehen werden) - vereinbart werden, dass die Mietgegenstände/die Dekoration beim Kunden bzw. einer Location seiner Wahl verbleiben,
dann ist als Kaution (siehe auch Punkt 2.3 der AGB´s) ein Betrag zwischen 150 und 1.000 Euro (abhängig vom Wert der zur Verfügung gestellten Waren) fällig.
Der Betrag wird bei kompletter und unbeschädigter Retournierung der Mietgegenstände zu 100% refundiert.
Bei Beschädigung, Verlust oder Wertminderung der zur Verfügung gestellten Gegenstände werden die aufzuwendenden Kosten für die Reinigung / Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.
6. Tätigwerden der Veranstalterin im Auftrag des Kunden gegenüber Dritten
Auf Wunsch kann die Veranstalterin auch Anmietungen oder sonstige Leistungen im Namen und auf Rechnung
des Kunden erbringen.
Etwaige anfallende Kosten (Miet-, Stornokosten z.B. aufgrund einer Anmietung von Räumlichkeiten, oder
Kosten für Beschädigung in gemieteten Räumen), die von der Veranstalterin auf Wunsch des Kunden
durchgeführt wurden, sind vom Kunden zu tragen.
7. Rücktritt / Stornierung
7.1 Ersatztermin
Im Falle der Stornierung des geplanten Termines aufgrund Krankheit oder sonstigen wichtigen Gründen seitens des Kunden oder der Veranstalterin, werden sich beide Parteien um einen Ersatztermin bemühen (max. innerhalb von 6 Kalendermonaten, ansonsten wird die Absage zu einer Komplettstornierung)!
Bei geplanten (Party)-Unterstützungen mit viel Dekoration (wie annähernd eine "Grundpaket- oder DeLuxe-Party") wird, sollte die Verschiebung seitens des Kunden innerhalb der letzten 3 Tage vor dem geplanten Termin erfolgen, eine Bearbeitungs- gebühr von 70 Euro berechnet.
7.2 Komplettstornierung
Sollte die Stornierung (aus welchen Gründen auch immer) vom Kunden ausgegangen sein und sich die Parteien auf keinen Ersatztermin einigen können oder vom Kunden kein Ersatztermin gewünscht werden, dann erklärt sich der Kunde bereit, folgende Stornogebühren zu übernehmen:
Bei Stornierung bis 14 Kalendertage vor der geplanten Veranstaltung: 40% der Rechnungssumme
Bei Stornierung bis 5 Kalendertage vor der geplanten Veranstaltung: 50% der Rechnungssumme
Bei kurzfristigeren Stornierungen: 70% der Rechnungssumme
Bei Nicht-Stornierung und Künstler oder Lieferung wurde von PuP (oder Drittanbieter) vorgenommen,
bzw. Lieferung/Leistung konnte nicht durchgeführt werden, da Kunde nicht absagte/verschob:
100% der Rechnungssumme
7.3 Stornierung von Catering-Bestellungen
Bei zusätzlichen Catering-Bestellungen (über unsere externe Partner):
a) bei Vereinbarung eines neuen (Ersatz-)Termines:
Bei Stornierung bis 7 Kalendertage vor der geplanten Veranstaltung: 20% der Rechnungssumme
Bei Stornierung bis 3 Kalendertage vor der geplanten Veranstaltung: 30% der Rechnungssumme
Bei kurzfristigeren Stornierungen: 50% der Rechnungssumme
b) bei Komplett-Stornierung, somit keine Vereinbarung eines neuen (Ersatz-)Termines:
Bei Stornierung bis 7 Kalendertage vor der geplanten Veranstaltung: 40% der Rechnungssumme
Bei Stornierung bis 3 Kalendertage vor der geplanten Veranstaltung: 70% der Rechnungssumme
Bei kurzfristigeren Stornierungen: 100% der Rechnungssumme
7.4 Stornierung durch die Veranstalterin
Sollte die Stornierung von der Veranstalterin eingeleitet worden sein und man sich auf keinen Ersatztermin einigen können, wird die komplette (An-)Zahlung refundiert. Dem Kunden entstehen in diesem Fall keine direkten Kosten der Veranstalterin gegenüber. Der Kunde hat keinen Ersatzanspruch.
8. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Es liegt das österreichische Recht zugrunde.
Zusatz zu ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
Produkt/Leistung: FOTOBOX / PHOTOBOOTH-Anlage
1 Allgemeines
Für alle - auch künftige - Mietverträge mit "Prinz und Prinzesschen , Wien 14" gelten hinsichtlich Anmietung von Fotoboxen/Photobooth-Anlagen ausschließlich diese Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
2 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung soll schriftlich erfolgen.
Bei mündlicher Auftragserteilung haftet "Prinz und Prinzesschen" nicht für Übermittlungsfehler.
Die Angebote sind freibleibend. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich der Auftragsinhalt und -umfang aus dieser.
Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor.
3 Preise, Zahlungsbedingungen, Mietzeit und Transport
Unsere Preise verstehen sich in EURO und richten sich nach dem, dem Vertragsschluss zugrunde liegenden Angebot. Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben verstehen sich unsere Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Abweichungen von den im Vertragsschluss genannten Preisen in Form von Skonto, Sondervereinbarungen, Pauschalpreisen, Rabatten, Raten-Zahlungsvereinbarungen oder anderen Preisabsprachen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest.
4 Abrechnungszeitraum / Mietzeit / Stornierung
Die Miete beginnt mit der Stunde der Aufstellung und Inbetriebnahme beim Kunden und endet nach Ablauf der im Vertragsschluss genannten Zeitspanne.
"Prinz und Prinzesschen" ist nicht verpflichtet den Mietgegenstand pünktlich zum Ende der vereinbarten Zeitspanne abzuholen.
Wird der Mietgegenstand über den vereinbarten Zeitraum hinaus genutzt, so behalten wir uns vor diese Nutzung gemäß unserer Preisliste zu verrechnen.
Der vereinbarte Betrag ist zu bezahlen, auch wenn der Mietgegenstand nicht benutzt wird.
Wird ein Auftrag innerhalb 4 Wochen vor dem angegebenen Aufstellungstermin storniert, wird dennoch für die vereinbarte Mietzeit die volle Miete berechnet.
5 Fälligkeit
Wenn nicht schriftlich anders vereinbart (z.B. Anzahlung), ist der komplette vereinbarte Betrag spät. bei Aufstellung des Mietgegenstandes fällig. Wird bei Aufstellung nicht bezahlt, behalten wir uns vor, den Mietgegenstand wieder zu entfernen. Unsere Forderungen bleiben hiervon unberührt.
6 Verzug
Bei nicht fristgemäßer Zahlung kommt der Kunde ohne weitere Erklärung in Verzug.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Kalendertagen werden Mahn-/Verzugszinsen in Höhe von 1% des offenen Betrages pro überfälligen Kalendertag fällig.
Nach Ablauf von 2 Monaten Zahlungsverzug werden die Forderungen an ein Inkassobüro übergeben und daraus resultierende, anfallende Inkassospesen werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Geltendmachung von weiteren Ansprüchen bleibt hiervon unberührt.
7 Rücktritt bei Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde hinsichtlich früherer Aufträge in Zahlungsverzug, so können wir jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
8 Beanstandungen
Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten sind sie gegenstandslos.
9 Rechte und Pflichten des Mieters / Obliegenheiten für den Mietgebrauch
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand an dem im Vertragsschluss angegebenen Einsatzort zu belassen. Ausnahmen ergeben sich nur zum Schutz des Mietgegenstandes.
Der Kunde ist verpflichtet geeignete Maßnahmen zum Schutz des Mietgegenstandes zu treffen, insbesondere zum Schutz vor Witterungseinflüssen, wie Hitze, starker Sonneneinstrahlung, Sand, Staub, Feuchtigkeit, Wasser (z.B. Regen), Vandalismus etc.
Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig gegen Abhandenkommen und Diebstahl zu sichern. Eine gewerbliche Weitervermietung durch den Kunden ist nicht gestattet.
10 Übergabe an den Mieter
Der Kunde hat sich bei Übernahme des Mietgegenstandes von der Vollständigkeit,
der einwandfreien Funktion und dem einwandfreien Zustand des Mietgegenstandes zu überzeugen.
Eine Mangelhaftigkeit des Mietgegenstandes ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Kommt der Kunde seiner Überprüfungspflicht nicht nach, so haften wir nicht mehr für Schäden wegen der Mangelhaftigkeit des Mietgegenstandes oder für Mangelfolgeschäden. Die Übernahme des Mietgegenstandes ohne eine Anzeige von Mängeln gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands.
Bei Vorliegen von bei der Übergabe nicht erkennbaren Mängeln bleibt es dem Kunden vorbehalten auch später den Nachweis zu erbringen, dass die Mängel bereits bei Übergabe vorhanden waren.
11 Sicherheitsleistung
Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution in Höhe des Gesamtwertes des Mietgegenstandes zu erheben.
12 Haftung
Der Kunde haftet für den Mietgegenstand von der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Abholung durch uns.
Dies gilt auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit und für Zufallsschäden.
Der Kunde haftet auch für Folgeschäden.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand unter den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen eingesetzt wird. Im Falle einer Beschlagnahme des Mietgegenstandes hat der Kunde Schadensersatz, mindestens in Höhe des Mietausfalles bis zur Rückgabe an uns, oder bei Totalverlust, in Höhe des jeweiligen Neuwertes, sowie der Kosten die für die Wiederbeschaffung entstehen zu leisten.
Reparatureingriffe des Kunden sind in keinem Fall gestattet und machen den Kunden bei Zuwiderhandlung schadenersatzpflichtig.
Erforderliche Reparaturen werden ausschließlich durch "Prinz und Prinzesschen" veranlasst bzw. vorgenommen.
Bei Reparaturen, die durch Verschulden des Kunden erforderlich sind oder bei Totalverlust des Mietgegenstandes aufgrund Verschuldens des Kunden, hat dieser neben den Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten zusätzlich Schadensersatz in Höhe des für diesen Zeitraum anfallenden Mietzinses als Nutzungsausfall zu leisten.
Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt. Der Kunde haftet für all Vermögensschäden, die uns durch eine verspätete Abholmöglichkeit des Mietgegenstandes oder durch einen beschädigten Mietgegenstand entstehen. Dies umfasst insbesondere die Reparaturkosten, Schäden wegen Schadens-ersatzes an einen nachfolgenden Mieter, Kosten der Ersatzanmietung oder Ersatzbeschaffung.
Unsere Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache
verjähren in 12 Monaten. Der Kunde hat bei der Schadensabwicklung eine Mitwirkungspflicht.
13 Rückgabe an den Vermieter
Die Rücknahme des Mietgegenstandes durch den Vermieter bestätigt nicht, dass dieser mangelfrei übergeben wurde. Der Vermieter behält sich eine ausführliche Prüfung des Mietgegenstandes und bei festgestellter Beschädigung die Geltendmachung des entsprechenden Schadensersatzes vor.
Der Kunde ist spätestens bei der Rückgabe des Mietgegenstandes verpflichtet, uns auf eventuelle Schäden an dem Mietgegenstand unaufgefordert aufmerksam zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Schäden nur für möglich hält.
14 Pflichten und Rechte des Vermieter / Haftung
Wir haften für den technisch funktionstüchtigen Zustand des Mietgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass der Mietgegenstand der vom Mieter beabsichtigten Verwendung genügt.
Im Fall der Mangelhaftigkeit des Mietgegenstandes mindert sich der Mietzins anteilig erst ab dem Zeitpunkt der Mängelrüge des Kunden. Der Anspruch entfällt, wenn während der Mietzeit der Kunde oder ein Dritter schuldhaft den Mangel verursacht hat.
Sofern der Kunde/Mieter Schadensersatzansprüche geltend macht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn die schädigende Handlung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auch soweit vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einen Erfüllungsgehilfen gehandelt wurde. Kann vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet werden, ist die Schadensersatzforderung der Höhe nach auf den Betrag des Mietzinses begrenzt. Die Haftung wegen schuld-hafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
15 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie z.B. Wetter, Streik, Aussperrung, Materialknappheit, behördliche Anordnungen haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
16 Versicherung
Die von uns gelieferten Mietgegenstände sind nicht versichert. Der Mietgegenstand ist ausreichend gegen Beschädigung und Verlust abzusichern. Bei Nichteinhaltung haftet der Mieter für alle Schäden. Dabei haftet der Mieter auch für alle seine Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
Dem Mieter ist freigestellt, eine eigene Versicherung abzuschließen.
17 Erfüllungsort/ Gerichtsstand/ Schriftform
Wien ist als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Erfüllungsort ist stets Wien.
Die vorstehenden Bedingungen können nur mittels schriftlicher Vereinbarung abgeändert oder bestätigt werden.
Dies gilt auch, soweit diese Schriftformklausel davon betroffen ist.
Zusatz für MIETGERÄTE bzw. MIETGEGENSTÄNDE
(Zuckerwatte, Popcorn, Kostüme u.Ä.)
Gültig ab 01.01.2015
1 Allgemeines
Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der auf der Homepage dargestellten und/bzw. dieser AGB´s. Abweichende Bedingungen oder Änderungen durch kundeneigene Vorgaben oder Auftragsbestätigungen sind ausgeschlossen, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
Ein Auftrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung / E-Mail zustande.
Der Kunde erkennt die AGB auch bei einer etwaigen Online-Buchung an.
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Die gemieteten Geräte dürfen nur mit verantwortungsbewusstem Aufsichtspersonal betrieben und nicht überlastet werden, was der Mieter, bei Aktionen ohne Betreuung durch uns, garantiert.
Wird die vereinbarte Aktionszeit überschritten, erfolgt eine anteilige Nachberechnung der Kosten.
Änderungen an Geräten, sowie das Anbringen von Beschriftungen, Schildern o. Aufklebern sind nicht gestattet.
Die Beschaffung von erforderlichen Genehmigungen, Anmeldungen liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters (Aufraggebers).
Die Vertragspartner versichern und versteuern sich selbst.
Sämtliche evtl. gesetzlich anfallenden Abgaben z.B. an die Künstlersozialkasse, werden vom Veranstalter/Mieter abgeführt.
Kostüme/Maskottchen-Kostüme dürfen nur für den privaten Gebrauch bzw. geschlossene Veranstaltungen verwendet werden. Das Verkleiden im Rahmen von Karnevals-/Faschings-Kostümierungen (im kalendermäßigen Zeitraum der Faschingszeit) ist zulässig. Eine gewerbsmäßige Nutzung ist nicht zulässig.
3 Anlieferung / Abholung
In der Regel werden unsere Aktionsgeräte durch unsere Fahrzeuge ausgeliefert. (Aufpreis)
Gerne kann auch bei uns abgeholt werden.
Bei Anlieferung mit unseren Fahrzeugen muss zum Be-/ Entladen, Auf-/ Abbau, kurzzeitig geeignetes Hilfspersonal, sowie ein Stromanschluss in zumutbarer Nähe (max. 5m), vom Mieter/ Veranstalter zur Verfügung gestellt werden.
Die Veranstaltungsfläche muss für unsere Fahrzeuge frei zugänglich sein, ebenso stellt der Veranstalter kostenlose Parkmöglichkeiten am Veranstaltungsort für unsere Fahrzeuge zur Verfügung. Sollte auch Betreuungspersonal von uns gebucht werden, erhält dieses im Rahmen des üblichen kostenlos alkoholfreie Getränke sowie ein warmes Essen. Sollten unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Staus, gesperrte Straßen, Straßenglätte, o.ä. zu einer Verspätung führen, wird die Aktionszeit entsprechend verlängert.
4 Haftung
Die Agentur "Prinz und Prinzesschen - einzigartige Feste für kleine Leute" haftet nicht für höhere Gewalt und übernimmt während der Aktionszeit gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen keinerlei Aufsichtspflichten. Soweit diese nicht auf andere Personen übertragen sind, ist der Veranstalter aufsichtspflichtig.
Unsere Akteure behalten sich vor, einen Auftritt / eine Aktion zu unter- bzw. abzubrechen, wenn Gäste gegen Sicherheitsregeln verstoßen, bzw. durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die übrigen Gäste, das Equipment und die Akteure selbst darstellen. In diesem Fall können einzelne Geräte zeitweilig oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden.
Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl von Mietgeräten und die daraus resultierenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Bei mehrtägigen Veranstaltungen müssen die Aktionsgeräte über Nacht in einem verschließbaren Raum aufbewahrt werden, sofern keine Nachtwache vorhanden ist.
Die Agentur haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Geräten verschuldet wurden. Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt die Agentur keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Informationen. Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter.
Etwaige zugekaufte Verbrauchsartikel werden von "Prinz und Prinzesschen" vom Großhändler für Sie besorgt und unverfälscht/im Original weitergegeben. "Prinz und Prinzesschen" übernimmt keine Haftung für etwaige Mängel an den Produkten, da nur "Vermittler".
5 Vergütung / Nebenkosten
Die Leistungen der Agentur sind in Höhe der vereinbarten Vergütung am Aktionstag bzw. direkt bei Abholung in bar zu zahlen. Die vereinbarte Kaution ist ebenfalls in bar bei Lieferung bzw. Abholung durch den Kunden (bzw. eine von ihm beauftragten Dritten) zu begleichen.
6 Buchung / Rücktritt / Verschiebung
Buchungen werden nur bei Annahme durch die Agentur "Prinz und Prinzesschen" für beide Seiten bindend.
Eine Stornierung bedarf der Schriftform.
7 Schlussbestimmung
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Wien vereinbart. Auf die Vereinbarung ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Alle Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen. Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen dieser AGB gilt die deutsche Sprachfassung als die verbindliche. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.